www.immofit.at - Ortner KG - Immobilien Steiermark (Voitsberg, Deutschlandsberg, Graz, Umgebung)
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Kaufnebenkosten

  1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung .............................................3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)..............................................1,1 %
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit eventuell nach Rücksprache mit der Landesregierung möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
  6. Vermittlungsprovision (gesetzlich geregelte Höchstprovisionen)
  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

- bis EUR 36.336,-- ............... je 4 %,

- von EUR 36.336,-- bis EUR 48.448,--

EUR 1.453,--

- ab EUR 48.448,-- ..................je 3 %,

jeweils zuzüglich 20 % USt

 
 

Mietverträge

  1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
  2. Vermittlungsprovision
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Vermittlung

von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art
Vertragsdauer Vermieter Mieter
  • unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen
3 Bruttomonatsmietzinse
  • Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
  • bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen

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2 Bruttomonatsmietzinse

Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
  • Frist weniger als 2 Jahre
  • bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
  • bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbe stimmte Zeit .
3 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen

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1 Bruttomonatsmietzins

Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Untermietverträge über einzelne Wohnräume.
unabhängig von der Dauer
1 Monatsbruttomietzins 1 Monatsbruttomietzins

Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Haus-verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision zuzüglich 20 % USt

bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)
Vertragsdauer Vermieter Mieter
  • unbestimmte Zeit / Frist mindestens
  • 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen
2 Bruttomonatsmietzinse
  • Frist weniger als 2 Jahre
  • bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse

allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen

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1 Bruttomonatsmietzins

Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse


Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.