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Kaufnebenkosten
- Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung .............................................3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
- Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)..............................................1,1 %
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie
Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -
Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung
des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit eventuell nach Rücksprache mit der Landesregierung möglich.
Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten
und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten
(Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
- Vermittlungsprovision (gesetzlich geregelte Höchstprovisionen)
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
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bei einem Wert
- bis EUR 36.336,-- ............... je 4 %,
- von EUR 36.336,-- bis EUR 48.448,--
EUR 1.453,--
- ab EUR 48.448,-- ..................je 3 %,
jeweils zuzüglich 20 % USt
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Mietverträge
- Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1 % des auf
die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei
unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen
Urkundenerrichters
- Vermittlungsprovision
| Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Vermittlung
von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
- unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre
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3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen |
3 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre
- bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit
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3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen
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2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist weniger als 2 Jahre
- bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
- bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbe stimmte Zeit .
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3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
Untermietverträge über einzelne Wohnräume. unabhängig von der Dauer |
1 Monatsbruttomietzins |
1 Monatsbruttomietzins |
| Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Haus-verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet |
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt
bei
Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentumswohnungen,
wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist) |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
- unbestimmte Zeit / Frist mindestens
- 2 Jahre
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2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen |
2 Bruttomonatsmietzinse |
- Frist weniger als 2 Jahre
- bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre
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2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls 5 % der besonderen Abgeltungen
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1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
Haupt- oder Untermietverträge über
Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht
Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über
einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung
durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des
betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in
der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart
werden.
Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der
Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins
einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es
sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt,
bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses
nicht frei vereinbart werden darf.
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